Begrifflichkeiten

Wenn man Schriften der Tierethik liest, stellt man fest, dass PhilosophInnen zahlreiche Fachbegriffe verwenden. Einige davon sollen hier erläutert werden.

  • Anthropozentrismus
    Der Mensch sieht sich selbst als Mittelpunkt der weltlichen Realität.
  • Egalitarismus
    Alle sind politisch und sozial gleich, alle haben das gleiche Recht auf alles, es gibt eine Herrschaftslosigkeit.
  • Speziesismus
    Damit ist die moralische Diskriminierung von Individuen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit gemeint.
    Gerade der Speziesismus ist ein interessanter Teilbereich der Tierrechtsphilosophie, denn hier haben sich zahlreiche weitere Begriffe eingebürgert, die auf einen speziesistischen bzw. nicht-speziesistischen Sprachgebrauch hinweisen. Beispielsweise sind Begriffe oder Bezeichnungen wie „affig“, „blöder Hund“, „dumme Kuh“ usw. als speziesistisch zu bezeichnen, da damit Lebewesen (in diesem Fall Affe, Hund und Kuh) aufgrund ihrer Artzugehörigkeit diskriminiert werden. Im nicht-speziesistischen Sprachgebrauch werden solche Begriffe gar nicht erst verwendet und andere ersetzt (beispielsweise „gebären“ statt „werfen“, „tierlich“ statt „tierisch“, „nicht-menschliche Tiere“ statt „Tiere“ oder „menschliche Tiere“ statt „Menschen“ und so weiter).
  • artgerecht
    Im Bereich des Tierschutzes und der Tierethik wird häufig von einer „artgerechten“ Behandlung oder Haltung gesprochen. Dieser Begriff bezieht die Überlegung mit ein, dass Rücksicht genommen werden muss auf natürliche Lebensbedingungen, angeborene Verhaltensweisen und artspezifische Bedürfnisse. Wenn alle diese Bereiche tatsächlich berücksichtigt werden, fällt eine Tierhaltung, wie sie in der Massentierhaltung derzeit üblich ist, gänzlich aus.
  • Massentierhaltung
    Philosophisch gesehen besteht die Problematik der Massentierhaltung abgesehen von den Lebensbedingungen der Tiere und der nicht artgerechten Haltung vor allem in der physischen Unsichtbarkeit der Fleischproduktion im Alltag des Menschen. Hier stellt sich die Frage nach dem Eigenwert von Tieren – ist dieser gegeben, kann eine Massentierhaltung nicht fortgesetzt werden. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage nach der Daseinsberechtigung von Nutztieren und der Notwendigkeit des Tötens von Tieren, die in den meisten Gebieten heutzutage nicht mehr notwendig sein dürfte.