Rinder

Unter natürlichen Umständen werden Rinder bis zu 30 Jahre alt. Sie sind bewegungsaktive Herdentiere, die in Gruppen von 20 bis 30 Tieren leben und am Tag bis zu 13 km zurücklegen. Sie verfügen über ein komplexes Sozialverhalten, bilden individuelle Freundschaften und ihre Intelligenz ist mit der von Pferden mindestens vergleichbar. Besonders eng ist die Bindung zwischen Kühen und ihren Kälbern. Bereits einen Tag nach der Geburt können neugeborene Kälber den erwachsenen Tieren folgen. Im Alter von einigen Wochen beginnen die Kälber, zusätzlich zur Muttermilch bereits festes Futter zu konsumieren, was für die Vitaminversorgung sehr wichtig ist. Mit zunehmendem Alter bilden die jungen Kälber mit Gleichaltrigen sogenannte „Spielgruppen“ innerhalb der Herde.

Milchkühe
Wie jedes Säugetier geben auch Kühe Milch nicht „einfach so“, sondern produzieren diese eigentlich für ihre Kinder. Um den Milchfluss aufrecht zu erhalten, muss eine Kuh also jedes Jahr ein Kalb gebären. Die Befruchtung erfolgt in der Regel künstlich mit den Samen von Hochleistungsstieren. Das Kalb wird der Kuh normalerweise sofort weggenommen, was ein extrem traumatisches Erlebnis für Mutter und Kind darstellt.

Die weiblichen Kälber teilen häufig das Schicksal ihrer Mutter und werden ebenfalls zu Milchkühen, während die männlichen oft als Mastkälbchen gehalten werden. Um sie an die industrielle Haltung „anzupassen“, werden sie oft betäubungslos enthornt. Manchen Rindern wird sogar der Schwanz betäubungslos gekürzt.

Eine Milchkuh gibt heutzutage etwa 6.000 – 12.000 Liter Milch pro Jahr, was das 5- bis 10-fache dessen ist, was ihr Kalb eigentlich benötigen würde. Nur durch hochenergetisches Futter kann eine solche Hochleistungskuh ihren enormen Energiebedarf decken, allerdings entspricht dieses Futter in keinster Weise dem Bedarf eines Wiederkäuers. Die extrem hohe Milchleistung und die unnatürliche Fütterung sowie die generellen Haltungsbedingungen führen zu zahlreichen Krankheiten, wie Klauenerkrankungen, diversen Stoffwechselkrankheiten, Labmagenverlagerung, Hypokalzämie (akuter Kalziummangel, der zu Lähmungserscheinungen und unbehandelt zum Tod führt) und allem voran Mastitis (Euterentzündung), unter welcher so gut wie jede Milchkuh leidet. Teilweise können die Kühe trotz Hochleistungsfutter ihren Energiebedarf nicht mehr decken und fallen in Ketose, was zu Fettleber und im schlimmsten Fall zum Koma und anschließenden Tod des Tieres führt. Bereits nach ca. 5  Jahren, also einem Bruchteil ihrer natürlichen Lebenserwartung, ist eine Milchkuh so ausgelaugt, dass sie geschlachtet werden muss.

Auch die Biohaltung ist leider kein Garant für ein „artgerechtes“ Kuhleben. Aufgrund einer Ausnahmeregelung verbringen die Kühe in mehr als 3/4 aller österreichischen Biobauernhöfe den größten Teil ihres Lebens in Anbindehaltung – die einzige mögliche Bewegung ist Aufstehen und Hinlegen an einer Kette (rechtliche Grundlagen siehe weiter unten). Auch die anderen Probleme der Rinderhaltung wie die sofortige Trennung von Mutter und Kind, die Krankheiten aufgrund der übermäßigen Milchproduktion sowie Enthornung, künstliche Befruchtung ect. unterscheiden sich nicht von der konventionellen Haltung. Auch die Tötung findet auf dieselbe Art und in denselben Schlachthöfen wie die konventioneller Tiere statt.

Mastkälber
Wenn die neugeborenen Kälber von ihren Müttern getrennt wurden, werden sie in kleinen Kälberboxen oder Iglos untergebracht, wo sie ohne Körperkontakt zu Artgenossen, Beschäftigung und Bewegungsfreiheit gemästet werden. Dazu bekommen die Kälber Milchaustauscher, da die Milch ihrer Mutter für den Menschen bestimmt ist. Die Tiere werden auch dann noch ausschließlich flüssig gefüttert, wenn sie physiologisch schon lange Heu benötigen würden. Das führt zu Mangelerscheinungen und Krankheiten – aber auch zu dem beliebten, weißen Kalbfleisch. Rund 15% der Kälber sterben aufgrund der Haltungsbedingungen, noch bevor sie „schlachtreif“ sind.

rechtliche Grundlagen der Anbindehaltung
Die rechtlichen Grundlagen zur Anbindehaltung sind im §16 des österreichischen Tierschutzgesetzes geregelt. Dort steht, dass die Bewegungsfreiheit eines Tieres nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird. Zudem muss das Tier über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist. Leider sieht die Realität anders aus, denn das Gesetz bietet hier sofort Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen an: „Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.“, heißt es dort, und gesteht den Rindern geeigneten Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen (von 365!!!) im Jahr zu. Allerdings gibt es dazu einige Ausnahmen! Die Anbindehaltung ist weiterhin erlaubt, wenn folgende Gründe zutreffen:

  • Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen
  • bauliche oder sonstige technische Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband
  • das Vorliegen öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen
  • Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere

Das bedeutet beispielsweise, dass ein Bauer, der keine Weide besitzt, seine Rinder völlig legal 365 Tage im Jahr in Anbindehaltung halten darf!!!

 

FilmtippDas Klagen der Kühe

(Quellen u.a.: Verein gegen TierfabrikenSoylent NetworkderStandard.atTier im Fokus)