Singvogelfang in OÖ

Das Fangen und Ausstellen wilder Singvögel ist ein spezifisch oberösterreichisches Tierschutzproblem

Beim Vogelfang werden Wildvögel zunächst mit Netzen und Fallen gefangen, um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit öffentlich auszustellen und im Frühjahr, sofern sie noch am Leben sind, wieder frei zu lassen. Der Vogelfang dient keinerlei wirtschaftlichen Interessen, sondern ausschließlich der Traditionspflege und der Freude am Fangen wilder Tiere.

Zur gesetzlichen Situation des Singvogelfangs in Österreich hat der VGT die wichtigsten Fakten zusammengetragen:

„Seit 1. Jänner 2005 gilt das Bundestierschutzgesetz, dessen §5 Abs. 10 besagt: „[Tierquälerei begeht, wer] ein Tier […] einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch […] schwere Angst zufügt”. Insbesondere das Fangen, aber auch das Halten von Wildvögeln in kleinen Käfigen, wie etwa bei Singvogelfang-Ausstellungen, ist zweifellos eine Bewegungseinschränkung, die dem Tier schwere Angst zufügt. Zusätzlich gilt nach §2 (2) der Tierschutzgesetz-Veranstaltungsverordnung: Wildfänge mit Ausnahme von Fischen dürfen weder ausgestellt noch zum Kauf oder Tausch angeboten werden. Aber laut §11 oö. Artenschutzverordnung, die den Singvogelfang im Salzkammergut explizit erlaubt, gilt folgendes: Der selektive Fang von Vogelarten […] für die traditionellen Singvogelausstellungen darf nur [unter gewissen Voraussetzungen] bewilligt werden.

Den gesamten Bericht findest du hier.

★ Das Fangen von Singvögeln ist nach der oö. Artenschutzverordnung nur für die traditionellen Ausstellungen erlaubt, die aber nach dem Tierschutzgesetz verboten sind. Daher ist der Fang von Singvögeln jetzt verboten.

★ Das neue Bundestierschutzgesetz verbietet den Singvogelfang. Die oö. Landesregierung will das neue Gesetz aber aufgrund fadenscheiniger Argumente nicht vollziehen.

  • Die damalige Tierschutzministerin Rauch-Kallat hat am 21. Juni 2005 einen Vorschlag für eine Ausnahmegenehmigung für Ausstellungen einheimischer Singvögel in die Tierschutzgesetz-Veranstaltungsverordnung zur Begutachtung veröffentlicht. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist zog sie die Novelle aber aufgrund der fast ausschließlich negativen Stellungnahmen zurück. Nur das Land Oberösterreich soll sich für die Ausnahmegenehmigung ausgesprochen haben.
  • Der Singvogelfang wurde in Salzburg und der Steiermark bereits verboten.
  • Er widerspricht der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Der Fang der Vögel
Zum Fang sind ca. 15x20cm große, bei Berührung zuschnappende Netze oder kleine Bodennetze (bis 1x1m Größe) zulässig, es ist aber nicht auszuschließen, dass auch noch andere Fanginstrumente Verwendung finden (z.B. Schlagkloben oder Kastenfallen). Viele Vögel erleiden schwere Verletzungen durch die Fallen.

Die Haltung der Vögel
Die Vögel werden nach dem Fang üblicherweise kurze Zeit in sehr kleinen Käfigen (ca.30x20x30cm) dunkel gehalten. Dann kommen sie in eine Voliere von 4m³ Volumen mit einer Höhe von 1,5m, die ebenso oft im Dunkeln steht und in der auch die Lockvögel ganzjährig leben müssen. Die jährlich etwa 15 Vogelausstellungen finden ab Ende November statt, wobei jeder Vogelfängerverein sein eigenes Ausstellungslokal besitzt. Die jeweiligen Vögel einer Art mit dem besten Gesamteindruck werden bei dieser Ausstellung prämiert, was für den Vogelfänger höchste Anerkennung bedeutet. Durch das Einsperren in die Käfige und die jahrmarktähnlichen Ausstellungen erleiden die scheuen Wildtiere schwerste Schock-, Angst-, und Panikzustände.

Wenn sie nach der monatelangen Qual endlich wieder freigelassen werden, haben viele Vögel ihre Fähigkeit zur natürlichen Nahrungssuche verlernt und sterben meist wenige Tage später.

Der Handel mit den Vögeln ist zwar verboten, kommt allerdings ebenfalls vor.

Es sei noch einmal betont, dass der Singvogelfang in Oberösterreich stattfindet!

(Quelle: www.vgt.at)