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Der Verfassungsschutz, der die Verfassung nicht schützt



Aufgrund der Vorkommnisse im Burgenland (Mensdorff-Pouilly veranstaltet wilde Ballerei im Gatter, welche dann durch den Verfassungsschutz geschützt wird) habe ich mir erlaubt per E-Mail einige Fragen ans BMI bzw. Frau Mag. Mikl-Leitner zu stellen:

Sehr geehrte Frau Mag. Mikl-Leitner,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade auch angesichts der jüngsten Terroranschläge in Ägypten und Frankreich sehr irritiert über das Verhalten des Chefs für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung im Burgenland, Herrn Franz Schmickl. Dieser hat eine wahrscheinlich tierschutzwidrige Jagdveranstaltung des Lobbyisten Mensdorff-Pouilly am 7. November durch mehrere Mannschaften und Polizisten in Zivil schützen lassen, während die reale Bedrohung durch den islamistischen und rechtsextremen Terrorismus nachweislich zunimmt.

Zudem ist mir nicht ganz klar, warum der oberste Verfassungsschützer den Tierschutz mit den Worten „ist mir egal“ belegt und nicht seiner Pflicht nachkommt dieses Gesetz in Verfassungsrang zu vollziehen, sondern durch weiträumige Sperrungen um diese Privatveranstaltung sogar verhindert, dass im öffentlichen Raum Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert werden können.

Ich halte fest: Herr Schmickl als Leiter des Verfassungsschutzes stellt Personalressourcen statt zur Bekämpfung des Terrorismus oder der Einhaltung von Gesetzen im Verfassungsrang lieber zum Schutz einer privaten Schießveranstaltung ab, welche gegen eben jenes Gesetz verstößt.

Wie also kann ein Verfassungsschützer genau das Gegenteil von dem tun, für das er ins Amt bestellt wurde? Was gedenken Sie zu tun, damit Herr Schmickl seinen von Amts wegen bestellten Aufgaben nachkommt und keine Ressourcen zur Bekämpfung verfassungsmäßiger Rechte einsetzt, sondern ausschließlich zum Schutz derselben?

Mit freundlichen Grüßen