Drei-Parteien Tierschutz Mogelpackung
Staatszielbestimmung Tierschutz zu Gunsten von Jägerschaft, Tierindustrie und Pharmalobby
Linz (OTS) – Das Anliegen, Tierschutz in Verfassungsrang zu heben,
geht auf das Tierschutz Volksbegehren 1996 zurück.
Statt einer Orientierung am einstimmigen Parlamentsbeschluss 2004,
„das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen“,
haben sich Koalition und FPÖ nun auf den oberflächlichen Wortlaut
geeinigt: „Die Republik bekennt sich zum Tierschutz.“ Verglichen mit
dem „umfassenden Umweltschutz“ gibt es auch keine Definition, was nun
eigentlich mit Tierschutz gemeint ist. Und in den §§ 5 und 6 wird
speziell darauf eingegangen, was mit Tierschutz nicht gemeint ist und
was er nicht umfassen soll: Die zentralen Bereiche der Tiernutzung –
Jagd, Massentierhaltung, Import bedenklicher Nahrungsmitteln wie etwa
Gänsestopfleber und alle auch für den Menschen sinnlose Tierversuche
– werden nicht nur aus dem Tierschutz ausgenommen, sondern bekommen
durch die Hintertür speziellen Verfassungsrang.
„Mit diesem Gesetz könnte es keine Güterabwägung geben zwischen
dem Tierleid und der Wissenschaftsfreiheit oder der Erwerbsfreiheit,
die ohnehin als Grundrechte verankert sind. Es könnte in Zukunft auch
nicht mehr möglich sein, den Import einzelner Nahrungsmittel, deren
Produktion in Österreich aus Tierschutzgründen nicht erlaubt ist, zu
verbieten. Und durch die Formulierung ‚Versorgung […] mit
hochqualitativen Lebensmitteln tierischen […] Ursprungs auch aus
heimischer Produktion‘ bekämen die Interessen der feudalen
Jägerschaft und der Tierindustrie Verfassungsrang“, befürchtet der
juristische Berater der Veggies-Linz, Roland Hoog.
„Damit wären die Bemühungen vieler Tierschutzvereine beinahe
umsonst,“ kritisiert Anna Geisler, eine Sprecherin für Veggies-Linz.
Diese fordern daher, die §§ 5 und 6 zu streichen oder hinzuzufügen
„wenn diese nicht im Widerspruch mit der Staatszielbestimmung
Tierschutz stehen.“ Zusätzlich sprechen sich die Veggies-Linz für
eine Erweiterung des Wortlautes für Tierschutz aus, dazu die
Sprecherin: „Mindestens ‚umfassender Tierschutz‘ und eine
Legaldefinition dessen soll im BVG enthalten sein.“
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130605_OTS0245/drei-parteien-tierschutz-mogelpackung
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