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Drei-Parteien Tierschutz Mogelpackung



Staatszielbestimmung Tierschutz zu Gunsten von Jägerschaft, Tierindustrie und Pharmalobby

Linz (OTS) – Das Anliegen, Tierschutz in Verfassungsrang zu heben,

geht auf das Tierschutz Volksbegehren 1996 zurück.

Statt einer Orientierung am einstimmigen Parlamentsbeschluss 2004,

„das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen“,

haben sich Koalition und FPÖ nun auf den oberflächlichen Wortlaut

geeinigt: „Die Republik bekennt sich zum Tierschutz.“ Verglichen mit

dem „umfassenden Umweltschutz“ gibt es auch keine Definition, was nun

eigentlich mit Tierschutz gemeint ist. Und in den §§ 5 und 6 wird

speziell darauf eingegangen, was mit Tierschutz nicht gemeint ist und

was er nicht umfassen soll: Die zentralen Bereiche der Tiernutzung –

Jagd, Massentierhaltung, Import bedenklicher Nahrungsmitteln wie etwa

Gänsestopfleber und alle auch für den Menschen sinnlose Tierversuche

– werden nicht nur aus dem Tierschutz ausgenommen, sondern bekommen

durch die Hintertür speziellen Verfassungsrang.

„Mit diesem Gesetz könnte es keine Güterabwägung geben zwischen

dem Tierleid und der Wissenschaftsfreiheit oder der Erwerbsfreiheit,

die ohnehin als Grundrechte verankert sind. Es könnte in Zukunft auch

nicht mehr möglich sein, den Import einzelner Nahrungsmittel, deren

Produktion in Österreich aus Tierschutzgründen nicht erlaubt ist, zu

verbieten. Und durch die Formulierung ‚Versorgung […] mit

hochqualitativen Lebensmitteln tierischen […] Ursprungs auch aus

heimischer Produktion‘ bekämen die Interessen der feudalen

Jägerschaft und der Tierindustrie Verfassungsrang“, befürchtet der

juristische Berater der Veggies-Linz, Roland Hoog.

 

„Damit wären die Bemühungen vieler Tierschutzvereine beinahe

umsonst,“ kritisiert Anna Geisler, eine Sprecherin für Veggies-Linz.

Diese fordern daher, die §§ 5 und 6 zu streichen oder hinzuzufügen

„wenn diese nicht im Widerspruch mit der Staatszielbestimmung

Tierschutz stehen.“ Zusätzlich sprechen sich die Veggies-Linz für

eine Erweiterung des Wortlautes für Tierschutz aus, dazu die

Sprecherin: „Mindestens ‚umfassender Tierschutz‘ und eine

Legaldefinition dessen soll im BVG enthalten sein.“

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130605_OTS0245/drei-parteien-tierschutz-mogelpackung

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