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Widersprüchliche Staatsziele



Tierschutz, Fleischkonsum und Tierversuche sollen nach der heutigen Abstimmung Verfassungsrang bekommen. Zentrale Bereiche des Tierleids werden somit gleich vom Tierschutz ausgenommen. Diese sind im Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, zusammengefasst.

Auch BZÖ und Grüne haben sich dazu kritisch geäußert und dagegen gestimmt. SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach hatte jedoch die 2/3 Mehrheit.

BZÖ (Link)

Bleibt zu hoffen, dass mit Tierschutz als Staatsziel eine Abwägung des Tierleids und des menschlichen Interesse stattfinden kann.

Auch beim Tierschützer Prozess Nr2, bei dem einem der 5 Angeklagten Nötigung vorgeworfen wird, steht noch aus, ob mit Tierschutz in der Verfassung das OLG Urteil hinfällig ist. Die Nötigung besteht darin, dass Kleider Bauer eine legale Kampagne angekündigt wurde, indem Menschen über den Pelzverkauf bei Kleider Bauer informiert werden – betrifft also Meinungs- und Versammlungsfreiheit! Mit Tierschutz im Verfassungsrang  dürfte das Informieren der Allgemeinheit über tierquälerische Pelzproduktion, die durch den Verkauf bei Kleider Bauer unterstützt wird, nicht mehr „gegen die guten Sitten“ verstoßen. Mehr dazu: http://www.vgt.at/presse/news/2013/news20130613mh.php

Am 11.6. wurde in Österreich außerdem ein Kunstprojekt durchgeführt, für welches ein Pferd getötet wurde: http://www.sissification.tk/ Wenn es in Zukunft eine Abwägung zwischen der Freiheit der Kunst und Tierschutz gibt, darf ein derartiger Verstoß gegen Tierschutz nicht mehr zugelassen werden.

Drei-Parteien Tierschutz Mogelpackung

https://annahajakygeisler.wordpress.com/